Organisatorisches und häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufige Fragen die unsere Mandanten in den letzten Jahren immer wieder gestellt haben. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir behandeln Ihre Anfrage stets vertraulich. Antworten können im Einzelfall unter Berücksichtigung anders ausfallen.

Vor der Patentanmeldung

Reich-ip ist eine spezialisierte Patentanwaltskanzlei auf dem Bereich der Informatik (Software/ Hardware). Zudem bieten wir einen individuellen Service, der auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten ist, einschließlich Beratung zu Monetarisierung, Fördermöglichkeiten und der strategischen Ausrichtung Ihres Patentportfolios. Wir bilden den kompletten Life cycle von der Erfindungsmeldung bis zur internationalen Patentierung ab. Wir haben positive Referenzen in allen Instanzen inklusive dem Bundesgerichtshof.
Ein Patent ermöglicht es Ihnen, Ihre Idee und somit Produkte unabhängig von der konkreten Implementierung zu schützen oder mittels Lizensierung bzw. Patentverkauf eine Monetarisierung zu erreichen. Ohne Patentschutz kann ein anderer Ihre Idee frei kopieren. Code Obfuscation umgeht typischerweise den Schutz des Urheberrechts. Patente schützen technische Erfindungen wie zum Beispiel Software und/ oder Hardware. Damit eine Erfindung patentiert werden kann, muss sie neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Ein Patent ist ein Verbietungsrecht, d. h. der Patentinhaber kann entscheiden, wer die patentierte Erfindung wie nutzen darf, und Dritte an der kommerziellen Verwertung hindern.
Softwarepatente haben eine eigene Rechtsprechung entwickelt und sind daher grundsätzlich anders zu behandeln als herkömmliche Patente. Eine Erfindung ist dann erteilbar, wenn ein technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird. Typischerweise lassen sich jedoch Verbesserung bzgl. der Speicheroptimierung, Hardwareeffizienz, Sicherheit, Bandbreitenoptimierung u.a. identifizieren. Wir fragen hier gezielt in einer Erfindungsbesprechung nach und sind gerade bei computerimplementierten Erfindungen erfahren.
Ja, nach zielgerichteter Ausarbeitung ist dies der Fall. Wir veröffentlichen hierzu regelmäßig Fachartikel und teilen unser Wissen. Ausgewählte Artikel finden Sie hier .
Um zu prüfen, ob Ihr Produkt oder Ihre Idee bereits von jemand anderem erfunden und patentiert wurde, können Sie einen Patentanwalt konsultieren, der eine Recherche über bestehende Patente durchführen kann. Sie können bereits eigene Rechercheergebnisse vorstellen.
Bei den meisten Erfindungen handelt es sich um Verbesserungen bestehender Produkte. Solange Ihre Erfindung neu und nicht offensichtlich gegenüber dem ist, was in der Öffentlichkeit bereits bekannt ist, können Sie ein Patent darauf erhalten. Oftmals reicht eine Detailverbesserung.
Der Ablauf einer Patentanmeldung beginnt mit einer ausführlichen Beratung (wir laden typischerweise zur Videokonferenz), in der wir Ihre Idee, die Schutzmöglichkeiten und die Patentfähigkeit prüfen. Anschließend erstellen wir die Patentunterlagen und reichen diese bei den zuständigen Ämtern (z. B. dem Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA, oder dem Europäischen Patentamt, EPA) ein. Nach der Prüfung durch das Patentamt erfolgt die Entscheidung über die Patenterteilung.
Für die Anmeldung benötigen wir eine Beschreibung Ihrer Erfindung, technische Zeichnungen (falls sachdienlich) und optional weitere Dokumente wie technische Daten oder Versuchsprotokolle. In einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Unterlagen speziell für Ihr Vorhaben erforderlich sind. Es muss kein Quellcode offengelegt werden. Es muss auch kein fertiges Produkt bestehen oder ein Prototyp bereitgestellt werden.
Sie können uns per Whatsapp oder per E-Mail erreichen, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Während des ersten Gesprächs klären wir alle organisatorischen Fragen, besprechen Ihre Anliegen und erstellen einen individuellen Plan für Ihr Vorhaben. Wir rufen Sie umgehend nach Ihrer Anfrage zurück.

Nach der Patentanmeldung

Die Dauer bis zur Patenterteilung hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Art der Erfindung und dem zuständigen Patentamt. In der Regel dauert das Verfahren zwischen zwei und vier Jahren. Beschleunigte Verfahren sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das hängt davon ab, wo Sie Schutz wünschen und entsprechender Budgetierung. Wir können Sie bei Ihrer Strategie beraten. Für den Schutz in mehreren Ländern mit einem Patent empfehlen wir ein Europäisches Patent. Wir bieten Patentierungen in allen wirtschaftlich relevanten Ländern der Welt an. Unsere Mandanten wünschen typischerweise Schutz mindestens in Europa, USA, Indien und China.
Internationale Anmeldungen erfolgen in der Regel über den PCT (Patent Cooperation Treaty). Zunächst wird die Anmeldung in einem Mitgliedsland eingereicht, das als Basis für die weitere internationale Registrierung dient. Wir koordinieren den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle Fristen und Anforderungen in den Zielstaaten eingehalten werden.

Kosten

Die Kosten hängen vom Umfang der Anmeldung, der Komplexität der Erfindung und den Gebühren des zuständigen Patentamts ab. Sie umfassen die Beratung und Erstellung der Anmeldeunterlagen, die Amtsgebühren sowie mögliche Übersetzungskosten. In einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie von uns eine transparente Kostenschätzung. Ein Europäisches Patent kann etwa 10.000 bis 15.000 Euro kosten. Sie können dies steuerlich geltend machen. Es gibt Fördermöglichkeiten, die die kompletten Kosten abdecken können.
Wir beraten Sie zu geeigneten Förderprogrammen für Ihr Vorhaben, sei es national oder international. Dazu gehören beispielsweise Fördermittel für die Forschung und Entwicklung oder Zuschüsse für die Kosten der Patentanmeldung. Wir helfen Ihnen bei der Identifikation passender Programme und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Neben den Anmeldekosten fallen jährliche Gebühren für die Aufrechterhaltung eines Patents an. Diese Gebühren steigen im Laufe der Jahre an. Wir überwachen die Fristen und informieren Sie rechtzeitig über anstehende Zahlungen, um Ihre Schutzrechte aufrechtzuerhalten.

Patentverwertung/ Monetarisierung

Sie erhalten das Recht, andere daran zu hindern, Ihre patentierte Erfindung für eine begrenzte Zeit (in den meisten Fällen zwanzig Jahre nach Einreichung der Anmeldung) herzustellen, zu benutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten oder zu importieren. Dies ist ein starkes Recht, denn es handelt sich um ein begrenztes Monopol, das Ihnen einen erheblichen Marktvorteil verschaffen kann.
Ein Patent bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten der Verwertung. Sie können Ihre Innovation selbst in Form geschützter Produkte vermarkten oder Lizenzvereinbarungen abschließen, um anderen Unternehmen die Nutzung gegen eine Vergütung zu erlauben. Alternativ können Sie Ihr Patent oder Patentportfolio verkaufen. Wir unterstützen Sie dabei, potenzielle Lizenznehmer oder Käufer zu identifizieren und geeignete Strategien für die Verwertung zu entwickeln.
Der Erfolg eines Patents hängt nicht nur von seinem Schutzumfang ab, sondern auch davon, wie gut es strategisch genutzt wird. Wir beraten Sie bei der optimalen Ausgestaltung des Schutzumfangs, der Identifikation von Lizenznehmern und der Positionierung Ihrer Innovation auf dem Markt. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Entwicklung eines starken Patentportfolios, das Ihre Wettbewerbsposition nachhaltig stärkt.
Der Marktwert eines Patents hängt von seiner Anwendbarkeit, der Marktnachfrage und dem Schutzumfang ab. Patente mit Bezug zu wachstumsstarken Technologien wie Künstlicher Intelligenz, Elektromobilität oder Halbleitertechnik haben oft einen besonders hohen Wert. Wir helfen Ihnen, den wirtschaftlichen Nutzen Ihres Patents zu maximieren und dessen Potenzial strategisch zu nutzen.
Ja, Patente sind Vermögenswerte, die verkauft, lizenziert oder auf andere übertragen werden können. Ein Patentmarktplatz wie www.patente.io kann zum Verkauf Ihres Patents genutzt werden.
Wenn jemand Ihr Patent verletzt, können Sie eine Klage auf Schadenersatz einreichen oder eine einstweilige Verfügung beantragen, um weitere Verletzungen zu verhindern.
Sie gehen keine Verbindlichkeiten ein. Wenn Sie uns eine entsprechende Weisung zukommen lassen beenden wir sofort alle kostenauslösenden Verfahrensschritte. Das Schutzrecht verfällt dann wegen Nichtzahlung. Bereits ausgelöste Verfahrensschritte sind zu begleichen. Benötigen Sie Ihre Patentanmeldung oder Patent nicht mehr so können Sie das Projekt zum Verkauf anbieten.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.