Organisatorisches und häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufige Fragen die unsere Mandanten in den letzten Jahren immer wieder gestellt haben. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir behandeln Ihre Anfrage stets vertraulich. Antworten können im Einzelfall unter Berücksichtigung anders ausfallen.

Vor der Patentanmeldung

Reich-IP ist konsequent auf Softwarepatente spezialisiert. Diese klare Fokussierung ermöglicht es uns, technische Erfindungen schnell zu erfassen, die Ausführungen unserer Erfinder zu verstehen und das herauszuarbeiten, was für einen wirksamen Patentschutz entscheidend ist.

Wir bieten einen individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittenen Service und beraten unter anderem zur Monetarisierung von Schutzrechten, zu Fördermöglichkeiten sowie zur strategischen Entwicklung und Ausrichtung von Patentportfolios. Wir begleiten den gesamten Lebenszyklus einer Erfindung. Unsere Erfahrung erstreckt sich über sämtliche Instanzen. Wir können auf positive Referenzen und erfolgreiche Verfahren bis hin zum Bundesgerichtshof verweisen.
Ein Patent ermöglicht es Ihnen, Ihre Idee und somit Produkte unabhängig von der konkreten Implementierung zu schützen oder mittels Lizensierung bzw. Patentverkauf eine Monetarisierung zu erreichen. Ohne Patentschutz kann ein anderer Ihre Idee frei kopieren. Code Obfuscation umgeht typischerweise den Schutz des Urheberrechts. Patente schützen technische Erfindungen wie zum Beispiel Software und/ oder Hardware. Damit eine Erfindung patentiert werden kann, muss sie neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Ein Patent ist ein Verbietungsrecht, d. h. der Patentinhaber kann entscheiden, wer die patentierte Erfindung wie nutzen darf, und Dritte an der kommerziellen Verwertung hindern.
Softwarepatente haben eine eigene Rechtsprechung entwickelt und sind daher grundsätzlich anders zu behandeln als herkömmliche Patente. Eine Erfindung ist dann erteilbar, wenn ein technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird. Typischerweise lassen sich jedoch Verbesserung bzgl. der Speicheroptimierung, Hardwareeffizienz, Sicherheit, Bandbreitenoptimierung u.a. identifizieren. Wir fragen hier gezielt in einer Erfindungsbesprechung nach und sind gerade bei computerimplementierten Erfindungen erfahren.
Ja, nach zielgerichteter Ausarbeitung ist dies der Fall. Wir veröffentlichen hierzu regelmäßig Fachartikel und teilen unser Wissen. Ausgewählte Artikel finden Sie hier .
Um zu prüfen, ob Ihr Produkt oder Ihre Idee bereits von jemand anderem erfunden und patentiert wurde, können Sie einen Patentanwalt konsultieren, der eine Recherche über bestehende Patente durchführen kann. Sie können bereits eigene Rechercheergebnisse vorstellen.
Bei den meisten Erfindungen handelt es sich um Verbesserungen bestehender Produkte. Solange Ihre Erfindung neu und nicht offensichtlich gegenüber dem ist, was in der Öffentlichkeit bereits bekannt ist, können Sie ein Patent darauf erhalten. Oftmals reicht eine Detailverbesserung.
Der Ablauf einer Patentanmeldung beginnt mit einer ausführlichen Beratung (wir laden typischerweise zur Videokonferenz), in der wir Ihre Idee, die Schutzmöglichkeiten und die Patentfähigkeit prüfen. Anschließend erstellen wir die Patentunterlagen und reichen diese bei den zuständigen Ämtern (z. B. dem Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA, oder dem Europäischen Patentamt, EPA) ein. Nach der Prüfung durch das Patentamt erfolgt die Entscheidung über die Patenterteilung.
Für die Anmeldung benötigen wir eine Beschreibung Ihrer Erfindung, technische Zeichnungen (falls sachdienlich) und optional weitere Dokumente wie technische Daten oder Versuchsprotokolle. In einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen, welche Unterlagen speziell für Ihr Vorhaben erforderlich sind. Es muss kein Quellcode offengelegt werden. Es muss auch kein fertiges Produkt bestehen oder ein Prototyp bereitgestellt werden.
Sie können uns per Whatsapp oder per E-Mail erreichen, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Während des ersten Gesprächs klären wir alle organisatorischen Fragen, besprechen Ihre Anliegen und erstellen einen individuellen Plan für Ihr Vorhaben. Wir rufen Sie umgehend nach Ihrer Anfrage zurück.

Nach der Patentanmeldung

Die Dauer bis zur Patenterteilung hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Art der Erfindung und dem zuständigen Patentamt. In der Regel dauert das Verfahren zwischen zwei und vier Jahren. Beschleunigte Verfahren sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das hängt davon ab, wo Sie Schutz wünschen und entsprechender Budgetierung. Wir können Sie bei Ihrer Strategie beraten. Für den Schutz in mehreren Ländern mit einem Patent empfehlen wir ein Europäisches Patent. Wir bieten Patentierungen in allen wirtschaftlich relevanten Ländern der Welt an. Unsere Mandanten wünschen typischerweise Schutz mindestens in Europa, USA, Indien und China.
Internationale Anmeldungen erfolgen in der Regel über den PCT (Patent Cooperation Treaty). Zunächst wird die Anmeldung in einem Mitgliedsland eingereicht, das als Basis für die weitere internationale Registrierung dient. Wir koordinieren den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle Fristen und Anforderungen in den Zielstaaten eingehalten werden.

Kosten

Die Kosten einer Patentanmeldung hängen insbesondere vom Umfang und der Komplexität der Erfindung sowie vom weiteren Verlauf des Patentverfahrens ab. Die typischen Kosten für eine initiale Patentanmeldung liegen bei etwa 7.000 EUR zzgl. MwSt. Darin enthalten sind die Prüfung der Erfindungsmeldung, eine ausführliche Erfindungsbesprechung, die Ausarbeitung und Einreichung der Patentanmeldung sowie die initialen Amtsgebühren beim Europäischen Patentamt. Im weiteren Verfahren entstehen zusätzliche Kosten, insbesondere durch Amtsgebühren und die Bearbeitung von Prüfungsbescheiden. Für ein europäisches Patent können sich die Gesamtkosten in den ersten Jahren typischerweise auf etwa 10.000 bis 15.000 EUR belaufen. Der konkrete Betrag hängt vom Verlauf des jeweiligen Verfahrens ab.

In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen nicht nur die Patentierbarkeit Ihrer Erfindung, sondern geben Ihnen auch eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten.
Wir beraten Sie zu geeigneten Förderprogrammen für Ihr Vorhaben, sei es national oder international. Dazu gehören beispielsweise Fördermittel für die Forschung und Entwicklung oder Zuschüsse für die Kosten der Patentanmeldung. Wir helfen Ihnen bei der Identifikation passender Programme und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Neben den Anmeldekosten fallen jährliche Gebühren für die Aufrechterhaltung eines Patents an. Diese Gebühren steigen im Laufe der Jahre an. Wir überwachen die Fristen und informieren Sie rechtzeitig über anstehende Zahlungen, um Ihre Schutzrechte aufrechtzuerhalten.

Patentverwertung/ Monetarisierung

Sie erhalten das Recht, andere daran zu hindern, Ihre patentierte Erfindung für eine begrenzte Zeit (in den meisten Fällen zwanzig Jahre nach Einreichung der Anmeldung) herzustellen, zu benutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten oder zu importieren. Dies ist ein starkes Recht, denn es handelt sich um ein begrenztes Monopol, das Ihnen einen erheblichen Marktvorteil verschaffen kann.
Ein Patent bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten der Verwertung. Sie können Ihre Innovation selbst in Form geschützter Produkte vermarkten oder Lizenzvereinbarungen abschließen, um anderen Unternehmen die Nutzung gegen eine Vergütung zu erlauben. Alternativ können Sie Ihr Patent oder Patentportfolio verkaufen. Wir unterstützen Sie dabei, potenzielle Lizenznehmer oder Käufer zu identifizieren und geeignete Strategien für die Verwertung zu entwickeln.
Der Erfolg eines Patents hängt nicht nur von seinem Schutzumfang ab, sondern auch davon, wie gut es strategisch genutzt wird. Wir beraten Sie bei der optimalen Ausgestaltung des Schutzumfangs, der Identifikation von Lizenznehmern und der Positionierung Ihrer Innovation auf dem Markt. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Entwicklung eines starken Patentportfolios, das Ihre Wettbewerbsposition nachhaltig stärkt.
Der Marktwert eines Patents hängt von seiner Anwendbarkeit, der Marktnachfrage und dem Schutzumfang ab. Patente mit Bezug zu wachstumsstarken Technologien wie Künstlicher Intelligenz, Elektromobilität oder Halbleitertechnik haben oft einen besonders hohen Wert. Wir helfen Ihnen, den wirtschaftlichen Nutzen Ihres Patents zu maximieren und dessen Potenzial strategisch zu nutzen.
Ja, Patente sind Vermögenswerte, die verkauft, lizenziert oder auf andere übertragen werden können. Ein Patentmarktplatz wie www.patente.io kann zum Verkauf Ihres Patents genutzt werden.
Wenn jemand Ihr Patent verletzt, können Sie eine Klage auf Schadenersatz einreichen oder eine einstweilige Verfügung beantragen, um weitere Verletzungen zu verhindern.
Sie gehen keine Verbindlichkeiten ein. Wenn Sie uns eine entsprechende Weisung zukommen lassen beenden wir sofort alle kostenauslösenden Verfahrensschritte. Das Schutzrecht verfällt dann wegen Nichtzahlung. Bereits ausgelöste Verfahrensschritte sind zu begleichen. Benötigen Sie Ihre Patentanmeldung oder Patent nicht mehr so können Sie das Projekt zum Verkauf anbieten.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.